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Agri PV – aber mit Augenmaß

 
Die UWG – Fraktion bleibt bei ihrem im letzten Sitzungsdurchgang gestellten Antrag zu Agri PV – Anlagen. Danach sollen 70 Hektar als Obergrenze für das Gemeindegebiet und 10 Hektar als Anlagengröße festgelegt werden. Im übrigen eine Größenordnung, die deckungsgleich mit den Vorstellungen des LOV ist. Schließlich wollen wir keinen Verhinderungsbeschluß treffen, indem wir die Vorgaben zu gering bemessen. Unserer Ansicht nach können wir so die Begehrlichkeiten auswärtiger Investoren reglementieren, denn denen geht es nicht um eine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung, sondern nur um Masse. Für die UWG ist wichtig, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt und unsere landwirtschaftlichen Betriebe sich ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein mit der Stromerzeugung aus Agri PV – Anlagen verschaffen können.
Eine Gleichbehandlung mit Freiflächen PV halten wir für falsch. Denn Agri PV – Anlagen stellen eine differenzierte Lösung dar, indem sie Landwirtschaft und Energieproduktion vereinen. Diese Doppelnutzung, oben Strom, unten Obst, Gemüse oder Tierhaltung, mindert die Flächenkonkurrenz. Bei der Errichtung von Freiflächen PV – Anlagen wird der Landwirtschaft Grund und Boden entzogen.
Bei jeder Genehmigung für eine dieser Solaranlagen muß allerdings darauf geachtet werden, dass das Landschaftsbild nicht nennenswert beeinträchtigt wird.
 
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