Vorgaben in der Bauleitplanung

- UWG will keine Zwangsbeglückung der Grundstückseigentümer durch die Gemeinde

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen verlangt in Bebauungsplänen eine Verpflichtung von Eigentümern auf Gewerbedächern Photovoltaikanlagen zu installieren. Durch eine Förderung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) könnten sich diese Verpflichtung refinanzieren

Bauleitplanung als eine der Kernkompetenzen der Gemeinde

Bauleitplanung ist eine der Kernkompetenzen der Gemeinde. Diese wird durch umfangreiche Vorgaben des Landes eingeschränkt. Zum Beispiel muss die Gemeinde bei der Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten Ausgleichflächen nachweisen. Diese Verpflichtung der Gemeinde führt bereits zu einer Erhöhung der Grundstückspreise für den Eigentümer. Zudem geht damit ein erheblicher Flächenverbrauch einher, der mittelbar weitere Kosten verursacht. 

Zwei Systeme zur Förderung von Photovoltaik

Ziel muss es daher sein, dass die Gemeinde verbleibende Spielräume sinnvoll nutzt. Im Hinblick auf Photovoltaikanlagen gibt es in diesem Zusammenhang zwei Systeme: Die Gemeinde kann Gebote und Verbote in einem Bebauungsplan festlegen oder sie kann auf  Anreizsysteme setzen. Bei Photovoltaik werden diese Anreize durch das EEG geschaffen. Dabei ist auf der einen Seite die Freiwilligkeit des Grundstückseigentümers gewährleistet, auf der anderen Seite besteht für ihn ein Anreiz, sein Geld in Photovoltaikanlagen zu investieren. 

UWG lehnt eine Zwangsbeglückung von Grundstückseigentümer durch die Gemeinde ab

Der Irrtum von Bündnis 90 / Die Grünen besteht darin, dass sie beide Systeme (Gebote auf der einen Seite, Anreize auf der anderen Seite) verknüpfen wollen. Die Pflicht, Photovoltaikanlage installieren zu müssen, soll nach Ansicht von Bündnis 90 /Die Grünen der Grundstückseigentümer durch Einnahmen aus den Anreizsystem des EEG finanzieren. Dieses führt im Ergebnis zu einer Zwangsbeglückung des Bauwilligen.

Die UWG lehnt einen solchen Ansatz ab. Das EEG beruht auf Freiwilligkeit. Der Grundstückseigentümer kann Photovoltaikanlagen installieren, er muss aber nicht. Keinesfalls darf er durch die Gemeinde zu seinem Glück gezwungen werden.