Wie bereits hier im Blog erläutert, muss die Raiffeisengenossenschaft von der Industriestraße in der Dorfmitte in das Gewerbegebiet Nord umsiedeln. Nur so kann sie ihren Geschäftsbetrieb ausbauen und ihr Unternehmen langfristig sichern.
Bauverpflichtung der Genossenschaft bedrohte die betriebliche Entwicklung
Eine mit der Gemeinde Saerbeck vertraglich vereinbarte Bauverpflichtung konnte allerdings nicht eingehalten werden, da sich die Verhandlungen über die Veräußerung des Grundstücks an der Industriestraße hinzogen. Es drohte die Rückgabe des bereits erworbenen Grundstücks im Gewerbegebiet Nord. Deshalb hat die UWG Saerbeck im Gemeinderat beantragt, die Frist zur Erfüllung der Bauverpflichtung zunächst bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
Auf Antrag der UWG Saerbeck wird die Frist zur Erfüllung der Bauverpflichtung verlängert
Auf den Antrag der UWG Saerbeck hat zunächst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig der Verlängerung der Frist zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass der Gemeinderat in dieser Woche dem folgen wird.
Die Raiffeisengenossenschaft ist ein wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Gemeinschaft in Saerbeck. Die Landwirte sind auf eine leistungsstarke Genossenschaft vor Ort angewiesen. Die Aussetzung der Rückgabepflicht hält der Raiffeisengenossenschaft nun ein weiteres Jahr den Rücken für die weitere Verhandlungen frei. Nur so ist eine nachhaltige Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft gewährleistet.
Mehr zur Genossenschaft Saerbeck erfahren sie auf der offiziellen Website.