Auf den Antrag der UWG Saerbeck hat zunächst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig der Verlängerung der Frist zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass der Gemeinderat in dieser Woche dem folgen wird.
Die Raiffeisengenossenschaft ist ein wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Gemeinschaft in Saerbeck. Die Landwirte sind auf eine leistungsstarke Genossenschaft vor Ort angewiesen. Die Aussetzung der Rückgabepflicht hält der Raiffeisengenossenschaft nun ein weiteres Jahr den Rücken für die weitere Verhandlungen frei. Nur so ist eine nachhaltige Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft gewährleistet.