Die UWG hat daher die Vorlage des Emissionsgutachtens aus dem Jahr 2018 beantragt. Das Gutachten ist den Ratsfraktionen bis heute nicht inhaltlich bekannt. Die Frage, ob der Bau eines Lärmschutzwalls notwendig ist, ist insbesondere auch für die Kalkulation der Verkaufspreise für die Grundstücke des Baugebiets „Alter Reiterhof“ von erheblicher Bedeutung. Das gemeinsame Ziel des Rates, preiswertes Bauland für junge Familien zu schaffen, rückt in die Ferne, wenn der Verkaufspreis für die dortigen Grundstücke mit erheblichen Zusatzkosten belastet wird.