Legt man das besagte Gutachten aus 2018 zugrunde, gibt es zwei Möglichkeiten:
Erstens, der Lärmschutzwall wird gebaut, um auch die Grundstücke direkt an der Umgehungsstraße vermarkten zu können. Dann besteht ein erhebliches Risiko dadurch, dass die Kosten des Walls auf alle Grundstücke umgelegt werden müssen.
Oder, zweitens, der Abstand des Baugebietes zur Umgehungsstraße wird vergrößert, so dass die Grundstücke direkt an der Umgehungsstraße nicht vermarktet werden können. Dann müssen die gesamten Infrastrukturkosten (z.B. für Straßenbau oder Ver- und Entsorgungsleitungen) auf weniger verkaufbare Grundstücke umgelegt werden.
Die Folgen beider Varianten sind die gleichen: Die Preise für die Grundstücke im Baugebiet „Alter Reiterhof“ werden steigen.